Urteil der Woche: Dürfen Hunde auch im Lockdown zum Friseur?
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Eine Stadt verlangt von einer Besitzerin eines Hundefriseursalons ihre Arbeit einzustellen. Der Grund: Die Corona-Regeln. Die Betreiberin findet nicht, dass die Regeln auf sie zutreffen und wehrt sich rechtlich dagegen.
Nicht nur wir Menschen plagen uns im Lockdown mit immer längeren Haarfrisuren herum. Auch Pudel, Spitz und Co. geraten nach mehreren Wochen aus der Form.
Gelten für Tierfriseure die gleichen Einschränkungen?
In Emsdetten in Nordrhein-Westfalen hat eine Betreiberin eines Hundesalons weiter ihre Dienstleistungen angeboten. Dagegen war die Stadt vorgegangen und hat die Schließung des Ladens verlangt. Die Hundefrisörin zog daraufhin im Eilverfahren vor das Oberverwaltungsgericht Münster und hat Recht bekommen.
Hunde sind keine Menschen
Die Argumentation der Stadt, dass die Corona-Regeln, die für Friseure gelten, auch für Hundefriseursalons zutreffen – ging nicht durch, erklärt MDR JUMP-Rechtsexperte Thomas Kinschewski:
Du darfst, sagt das Gericht, dieser Lockdown für Friseurläden gilt nur für Menschen-Friseure, nicht für Hunde-Friseure
Laut dem Gericht gibt es große Unterschiede zwischen den verglichenen Friseuren. Die Arbeit als Hundefriseur entspreche vielmehr einem Handwerk, wie einer Arbeit in einer Fahrrad- oder Kfz-Werkstatt. Diese Argumentation untermauerte das Gericht vor allem auch mit den Hygienevorkehrungen, die die Betreiberin getroffen hatte. Demnach sind Mindestabstände zu Kunden eingehalten worden. Die Hunde sind direkt an der Tür abgegeben worden und die Besitzer haben für den neuen Haarschnitt vor der Tür Geld in eine Büchse geworfen, deswegen schlussfolgert Kinschewski:
Es findet kein konkreter Kontakt zum Kunden in diesem Fall statt
Das Infektionsgeschehen sei also niedriger als bei einem richtigen Friseur.
Aktenzeichen zum Urteil: 5 L 7/21