Geldscheine in der Geldbörse
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So viel bringt das Entlastungspaket konkret für deine Brieftasche

08. September 2022, 11:39 Uhr

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Darin sind mehr als zehn Einzelmaßnahmen definiert. Wer von welchen Entlastungen profitiert, erfahrt ihr hier.

Einmalzahlungen, Familienunterstützung, Strompreisbremse, ein bundesweites Ticket für den öffentlichen Nahverkehr: Die Bundesregierung hat in einem dritten, großen Paket in Höhe von insgesamt 65 Milliarden Euro weitere Entlastung für Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir hier im Überblick zusammengefasst.

Unterstützung von Familien

Familien sollen ab dem 1. Januar 2023 durch die Erhöhung des Kindergeldes entlastet werden. Die Anhebung um 18 Euro gilt durch das Entlastungspaket nicht nur für das erste und zweite Kind, sondern zusätzlich für das dritte. Eine Familie mit drei Kindern erhält dann monatlich pro Kind insgesamt 237 Euro. Familien mit niedrigen Einkommen werden auch durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Zuschlags liegt dann ab dem nächsten Jahr bei 250 Euro.

Entlastungen bei Strompreisen

Mit Hilfe einer Strompreisbremse für die Basisversorgung sollen alle Bürgerinnen und Bürger sowie mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlastet werden. Die Bremse soll insgesamt dazu beitragen, dass die Strompreise sinken. Die Anreize zum Energie sparen, bleiben weiterhin erhalten.

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende

Menschen im Ruhestand bekommen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese wird ihnen von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Auch Fachschülerinnen und Fachschüler sowie alle Studierende sollen von den Entlastungen profitieren. Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bund und Länder beraten noch, wie die Auszahlungen möglichst unbürokratisch und schnell vor Ort vonstattengehen können.

Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss

Ab dem 1. Januar wird es eine große Wohngeldreform geben, die den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Mehr Geringverdienende sollen dann ein höheres Wohngeld bekommen. Der Zuschuss soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Als kurzfristiges Mittel sollen Menschen, die Wohngeld empfangen, für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen weiteren Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro vorgesehen.

Nahverkehrsticket

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets will die Bundesregierung eine Nachfolgeregelung erzielen. Es soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden, das zwischen 49 bis 69 Euro pro Monat kostet. An einem Konzept für ein solches digital buchbares Abo-Ticket arbeiten die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern aktuell.

Homeoffice

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist bei der Einkommenssteuer ein Werbungskostenabzug von fünf Euro, maximal also 600 Euro jährlich, möglich.

Midi-Job: Anhebung der Höchstgrenze

Schon jetzt ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Die Höchstgrenze für Arbeitnehmende in diesem Bereich wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben.

Einführung von Bürgergeld

Das sogenannte Bürgergeld wird ab dem nächsten Jahr das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ablösen. Empfängerinnen und Empfänger sollen dann monatlich rund 500 Euro bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen.

Dieses Thema im Programm MDR JUMP Die Themen des Tages | 08. September 2022 | 19:10 Uhr

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