Verkehrs-Mythen: Wie verhält man sich bei einer Autopanne richtig?
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10.03.2020 | 10:14 Uhr
Motoraussetzer, Reifenplatzer, Lenkprobleme: Legt eine Panne das Auto lahm, sind viele erstmal kurz überfordert. Wie sichert man das Auto richtig ab? Bekommt man das selbst wieder flott? Wer hilft? In solchen Momenten machen viele Autofahrer Fehler und stellen etwa das Warndreieck nicht weit genug weg. Wir klären die wichtigsten Pannen-Fragen.

Solche gefährlichen Situationen haben schon viele Autofahrer erlebt: Gleich nach einer Kurve steht ein Warndreieck und schon wenige Meter später das zugehörige Auto mit Panne. Oder ein Fahrzeug hat es nicht ganz auf den Standstreifen der Autobahn geschafft. Doch die Insassen räumen noch in Seelenruhe ihre wichtigsten Sachen aus dem Fahrzeug. Oft kann man dann nur noch gerade noch so ausweichen.
Wo wird das Warndreieck aufgestellt?
Das kommt darauf an, wo man eine Panne hat. Einfache Regel: "Je schneller die Autos aus der Straße unterwegs sein, umso größer muss der Abstand zwischen Warndreieck und Auto sein". Im Stadtverkehr muss der Warnhinweis laut ADAC mindestens 50 Meter vor dem liegengebliebenen Fahrzeug stehen. Auf der Landstraße sind mindestens hundert Meter Abstand nötig. Auf der Autobahn gehört das Warndreieck 250 vor das Auto. Das entspricht vier Leitpfosten. Wer diese Regeln nicht beachtet, kann mit einem Bußgeld von 30 Euro bestraft werden.
Muss man bei einer Panne immer eine Warnweste anziehen?
In Deutschland gilt laut ADAC die Regel: Im Auto muss eine Warnweste liegen. Die sollte man im Ernstfall auch tragen, vorgeschrieben ist das aber nicht. ADAC-Sprecher Andreas Hölzel sagt:
Wie viel Warnwesten gehören ins Auto?
In Deutschland und auch in Österreich ist eine Warnweste pro Auto vorgeschrieben. In anderen Ländern reicht die nur dann, wenn man allein fährt und allein das Auto verlässt. In Italien, Frankreich oder Kroatien müssen im Pannenfall alle Autoinsassen eine Weste tragen. Entsprechend viele Westen müssen an Bord sein. Die sollten Autofahrer nach dem Urlaub auch im Fahrzeug lassen, empfiehlt unser Experte:
Wir empfehlen, immer vier Westen mitzunehmen oder so viele, wie halt Plätze im Auto sind. Das ist auf jeden Fall richtig.
Wie reagiert man richtig, wenn man es nicht mehr auf den Standstreifen schafft?
Einen einfachen Tipp für so eine gefährliche Situation gibt es nicht. Grundsätzlich gilt immer: Warnblinklicht anmachen, zügig und vorsichtig zur nicht befahrenen Seite hin aussteigen und sich wenn möglich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Die ist übrigens auch auf Bundes- oder Landstraßen der sicherste Platz, wenn die Straße damit abgesichert ist. Unser Experte sagt:
Auf der Überholspur auf der Autobahn kann man noch versuchen, möglichst nah an die Mitte und an den Grünstreifen ranzufahren. Dort ist auch eine Leitplanke, hinter die man sich stellen kann. Wichtig ist in so einer Situation: Sofort die Polizei unter der 110 rufen!
Die muss dann die extrem gefährliche Stelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Grundsätzlich ist der Anruf bei der Polizei bei einer Panne keine Pflicht. Die müssen Autofahrer laut ADAC immer nur dann anrufen, wenn der Verkehr durch das liegengebliebene Auto gefährdet ist. Beispielsweise, wenn das hinter einer Kuppe oder engen Kurve steht.
Muss das Licht am Auto an bleiben?
Das Warnblinklicht ist Pflicht, alles andere bringt zusätzlich Sicherheit. Zumindest dann, wenn die Elektronik am Auto nicht komplett ausgefallen ist.
Lassen Sie bei Dunkelheit oder bei schlechter Sicht am besten das Standlicht an - zusätzlich zum Warnblinklicht.
Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste: Diese drei Sachen müssen Autofahrer vorweisen können, wenn sie von der Polizei kontrolliert werden. Der Verbandskasten muss übrigens seit 2014 der DIN Norm 13164 entsprechen. Für den Notfall sinnvoll sind auch eine voll aufgeladene Powerbank fürs Smartphone, um Hilfe rufen zu können, eine Decke für die kalte Zeit an der Leitplanke, ein Abschleppseil, Arbeitshandschuhe für den Reifenwechsel und eine Taschenlampe.
Dieses Thema im Programm Die MDR JUMP Feierabendshow | 12. März 2020 | 16:50 Uhr